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Nachsorge sichert Therapie-Erfolge

Eine gute Vorbereitung ist der halbe Erfolg, wenn es um die sichere Entlassung eines Patienten aus dem Maßregelvollzug geht. Wo wird der Patient nach der Entlassung wohnen? Wie selbständig kann er leben? Welche Betreuung bekommt er? Findet er eine Beschäftigung – in einer Behindertenwerkstatt oder im Erwerbsleben? All diese Fragen klären die Fachleute unserer Forensischen Nachsorge-Ambulanz im Vorfeld.

Während der letzten Ausgangsstufe werden die Entlasskandidaten dann häufig schon in das neue Umfeld eingeführt, um sich einzugewöhnen. Und nachdem das Gericht die Entlassung auf Bewährung ausgesprochen hat, bleiben unsere Ambulanz-Beschäftigten am Ball und begleiten den neuen Alltag der Ex-Patientinnen und Patienten außerhalb der Klinik – meistens für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Stabiles Netz aufspannen

Während der Bewährungszeit hält die forensische Nachsorge sowohl den Kontakt zum Patienten als auch zu den Beschäftigten der Anschluss-Betreuung, zur Führungsaufsicht und, falls notwendig, zu den Beamten des polizeilichen KURS-Programms. Auf diese Weise wird ein Netz aufgespannt, das den Entlassungsprozess absichert und stabilisiert.

Sollte es in dieser Zeitspanne Schwierigkeiten geben, besteht die Möglichkeit einer kurzfristigen Krisenbehandlung in unserer Klinik. Zu diesem Zweck können bedingt Entlassene für eine intensive Kurzbehandlung in die Klinik zurückgeholt und gegebenenfalls weitere Maßnahmen getroffen werden.

Die positive Wirkung einer ambulanten Nachsorge hat auch den Gesetzgeber überzeugt. Daher ist das Land Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen.