Das LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie ist eine der größten Maßregelvollzugskliniken in Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit: 335 Patientinnen und Patienten werden hier im Jahresdurchschnitt behandelt. Die forensisch-psychiatrische Fachklinik hat den gesetzlichen Auftrag der „Besserung und Sicherung“ ihrer Patienten. Ziel ist es, die Patienten während der gesicherten Unterbringung so nachhaltig zu therapieren, dass sie in der Lage sind, wieder außerhalb der Forensik-Mauern zu leben, ohne erneut straffällig zu werden. Somit dienen sowohl die Sicherheitszäune als auch die Therapie dem einen Ziel: Die Gesellschaft zu schützen.
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Gezielte Therapie für diverse Krankheitsbilder
In unserer Klinik bieten wir zielgerichtete Therapieangebote sowohl für psychisch kranke Menschen, die nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (StGB) gerichtlich untergebracht wurden, als auch für suchtkranke Menschen, die nach Paragraf 64 StGB eingewiesen wurden. Unter unseren psychisch kranken Patienten finden sich Menschen mit Psychosen und Persönlichkeitsstörungen unterschiedlichster Ausprägung.
Als einzige Klinik in Westfalen-Lippe haben wir auch Behandlungsplätze für Frauen, die aufgrund einer psychischen oder einer Suchterkrankung straffällig geworden sind.
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Jahrzehntelange Erfahrung
Gegründet 1984 als Ausgliederung aus dem örtlichen Landeskrankenhaus, dessen Wurzeln bis ins 19. Jahrhundert zurückreichten, blickt das heutige LWL-Zentrum auf jahrzehntelange Erfahrung in der Therapie und Sicherung von psychisch kranken und suchtkranken Straftäterinnen und Straftätern zurück. Kurz zuvor hatte der Berliner Professor Wilfried Rasch im Auftrag des LWL den damaligen Klinikbetrieb gründlich analysiert und mit seinem Gutachten eine wahre Flut an Reformen in Gang gesetzt, die vielfach noch heute als wegweisend gelten.
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Qualifizierung und Geländesicherung
Zu dieser Zeit begann die Unterteilung der Klinik in spezialisierte Behandlungsabteilungen und die fachspezifische Weiterqualifizierung des pflegerischen und therapeutischen Personals. Inzwischen gibt es eine eigene Akademie für Forensische Psychiatrie (AFoPs) für die praxisbezogene Fort- und Weiterbildung unserer Beschäftigten beim LWL.
Zudem wurde die technische und bauliche Sicherung des Klinikgeländes durch umfangreiche Maßnahmen stark erhöht. So wurde etwa zu Beginn dieses Jahrtausends ein 5,50 Meter hoher Sicherheitszaun mit einer zentralen Pfortenanlage fertiggestellt. Dieser hochstabile Zaun umschließt nach einer Erweiterung im Jahr 2017 alle Patientengebäude und bildet einen Sicherheitsring nach außen. Hinzu kommen diverse Überwachungssysteme und eine Rufmeldeanlage mit Rufgeräten für die Mitarbeitenden.
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Vier Behandlungsabteilungen
Die Klinik umfasst aktuell vier Fachabteilungen:
Abteilung I: Zentrale Aufnahme und Behandlung psychosekranker Frauen
Abteilung II: Klinische Psychiatrie für psychosekranke Männer
Abteilung III: Suchtbehandlung für suchtkranke Männer und Frauen sowie Psycho- und Soziotherapie für Patienten mit Persönlichkeitsstörungen
Abteilung IV: Rehabilitation mit stationärer Reha sowie ambulanter Nachsorge
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Berufsgruppen in der Klinik
An der Therapie sind viele Berufsgruppen beteiligt, die sich im multiprofessionellen Team eng miteinander abstimmen und die weiteren Behandlungsschritte gemeinsam planen. Unmittelbar in den Therapieprozess eingebunden sind die Beschäftigten der Pflege- und Erziehungsteams, das ärztliche und psychologische Personal, die Beschäftigten in der Ergotherapie und anderen Schwerpunkt-Therapien sowie das Sozialarbeitspersonal und das Lehrpersonal.
Eine buchstäbliche Schlüsselposition im Klinikalltag haben auch die Beschäftigten des Pforten- und Sicherheitsdienstes. Hinzu kommt technisches und Verwaltungspersonal, das teils in Personalunion für alle LWL-Gesundheitseinrichtungen im Kreis Soest arbeitet.
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Externe und interne Kontrolle
Die Arbeit unserer Klinik wird regelmäßig von internen und externen Fachleuten überprüft. Zu den externen Kontrollinstanzen gehören eine jährliche, unangekündigte Überprüfung durch eine staatliche Besuchskommission sowie verschiedene Kontrollen durch den Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug und das kommunale Gesundheitsamt.
Die zuständige Strafvollstreckungskammer überprüft in jährlichen Anhörungen mit jedem Patienten, ob die Fortdauer der Unterbringung gerechtfertigt ist. Alle drei Jahre und vor jeder Schwellenlockerung (erster Ausgang in Begleitung und erster Ausgang ohne Begleitung) ist die Klinik verpflichtet, ein externes Gutachten einzuholen.
Mit der LWL-Beschwerdekommission bieten wir ein neutrales Gremium, bei dem Patientinnen und Patienten sich in Bezug auf ihre Belange beschweren können. Die Beschäftigten der LWL-Beschwerdebearbeitung gehen jeder Meldung nach und klären die Situation mit allen Beteiligten.
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Die Betriebsleitung
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