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Wichtige Stütze: Kontakt zu Angehörigen

Jemand aus Ihrer Familie oder ein befreundeter Mensch ist in unserer Klinik untergebracht und Sie möchten den Kontakt nicht abreißen lassen? Darin können wir Sie nur bestärken, denn ein guter Kontakt zu Familie oder Freunden kann eine wichtige Unterstützung sein und im besten Fall sogar den Behandlungserfolg positiv beeinflussen.

Wird ein Mensch vom Gericht in eine forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen, ist das für Angehörige häufig eine schwierige Situation. Leider haben viele untergebrachte Menschen eher wenig Kontakt nach „draußen“: Nicht selten haben sich Freundeskreise und Bekannte zurückgezogen, manchmal ist auch der Kontakt zur Familie über die Jahre abgebrochen. Einige bekommen jedoch regelmäßig Besuch oder halten telefonisch oder per Brief Kontakt.

Wir möchten Sie als Angehörige über die forensische Psychiatrie informieren und Sie darin unterstützen, die Ihnen nahestehende Person während der Unterbringung bestmöglich zu begleiten.

Kontaktwege: Besuch, Anruf oder Brief

Was Sie wissen und beachten sollten:

Nach Aufhebung der Schweigepflicht: Auskünfte möglich

Bitte beachten Sie, dass das gesamte Behandlungsteam unserer Klinik einer Schweigepflicht unterliegt und damit keine persönlichen Daten oder Auskünfte über die untergebrachten Personen weitergegeben werden dürfen.  Deswegen erhalten Sie zunächst nur allgemeine Informationen. Diese beinhalten zum Beispiel Fragen zu allgemeinen Regelungen und Abläufen der Unterbringung oder zu den angebotenen Therapien.

In der Regel und sofern es dem Wunsch der untergebrachten Person entspricht, werden Angehörige gerne in die Zusammenarbeit mit einbezogen. Dazu bedarf es im Vorfeld einer Schweigepflichtsentbindung, die nur die untergebrachte Person schriftlich erteilen kann. Auch eine Auskunft über den aktuellen Aufenthaltsort ist nur nach einer Schweigepflichtsentbindung möglich.